Wildunfall

Für Unfälle mit Wild können sie den Polizei Notruf über Tel. 117 anrufen. Diese werden den zuständigen und verfügbaren Jagdaufseher ermitteln und sie direkt telefonisch verbinden. Sie können telefonisch die Sachlage und den Standort mitteilen. Der Jagdaufseher kommt vor Ort, kümmert sich um das tote oder verletzte Wild. Er erstellt ein Wildschadensprotokoll. Dies benötigen sie für die Abwicklung des Schadenfalls mit ihrer Versicherung.

Bitte verlassen sie den Unfallplatz nicht. Ansonsten gilt dies nach Gesetz als Fahrerflucht.

Die Polizei ist für die Schadenabwicklung nicht nötig und kommt üblicherweise nicht an den Unfallort.

Links:
Protokoll Verkerhrsunfall mit Wildtieren (Vorlage)